Finanzen


1. Verträge und Rechnungsstellung
2. Rund ums Mahnwesen
3. Zahlungsmoral-Listen
4. Rund ums Personalwesen
5. Kleinunternehmerregelung

1. Verträge und Rechnungsstellung

http://www.atanet.org/model_contract.htm
Beispielvertrag für Übersetzer

http://www.webbudget.com/
Zählprogramm Webbudget

http://www.bdue.de/pdf/2Rechnungsausstellung2004.pdf
Damit Rechnungen ab dem 1.1.2004 zum Vorsteuerabzug zugelassen sind, müssen diese unbedingt die vom Gesetz neu vorgegebenen Parameter enthalten. Welche das sind, kann z. B. unter dem oben genannten Link vom BDÜ nachgelesen werden.
Im Bereich "Ressourcen für Übersetzer" können Sie sich eine Checkliste herunterladen, mit deren Hilfe Sie Lieferanten über Fehler in ihrer Rechnung informieren und um Korrektur bitten können.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29. -Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf
Aufgrund der komplizierten Regelungen des Bundesfinanzministeriums akzeptieren die meisten Unternehmen nur Rechnungen per normaler Briefpost, da die Vorgaben nur schwer oder gar nicht umzusetzen sind. Die Vorgaben können im o. g. Dokument nachgelesen werden.

http://evatr.bff-online.de/eVatR/
Zur Überprüfung der Gültigkeit einer ausländischen (nicht deutschen) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

http://www.bff-online.de/ust/useg/usegid.html
Informationen zum Aufbau und zur Bezeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der einzelnen EU-Länder.

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2. Rund ums Mahnwesen

http://www.optimahnoffice.de
Interaktives Antragsformular auf Erlass eines Mahnbescheids. Über diese Website können Sie (gegen einen kleinen Unkostenbeitrag) online einen Mahnbescheid beantragen und Informationen zu Mahnbescheiden erlangen.

http://www.optimahnoffice.de/content/links.html
Auf der o. g. Website finden Sie Links zu deutschen Amtsgerichten und Justizbehörden (ebenfalls mit Informationen zur Beantragung von Mahnbescheiden).

http://www.insolvenzbekanntmachungen/
Auf dieser Website kann man den aktuellen Stand von Insolvenzverfahren kostenlos abrufen.

http://basiszinssatz.info/zinsrechner/
Website mit dem aktuellen Basiszinssatz und einem Zinsrechner zum Berechnen von Verzugszinsen für Verbraucher- und Handelsgeschäfte.

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3. Zahlungsmoral-Listen

Wenn Sie sich vorab über die Zahlungsmoral eines Unternehmens, insbesondere von Übersetzungsbüros, informieren möchten, sind folgende Mailinglisten empfehlenswert:

http://www.tcrlist.com/
Englischsprachige Mailing-Liste, in der sich Übersetzer und Dolmetscher über die Zahlungsmoral ihrer Kunden austauschen. Das Abonnement dieser Liste kostet ca. 12,00 USD pro Jahr, die Ausgabe lohnt sich jedoch.

http://www.trwenterprises.com/payment_practices.htm
Englischsprachige Mailing-Liste, in der sich Übersetzer und Dolmetscher über die Zahlungsmoral ihrer Kunden austauschen. Im Januar 2006 hatte die Liste rund 2929 Mitglieder.

http://www.smartgroups.com/groups/transpayment
Englischsprachige Mailing-Liste, in der sich Übersetzer und Dolmetscher über die Zahlungsmoral ihrer Kunden austauschen.

http://finance.groups.yahoo.com/group/WPPF/
Englischsprachige Mailing-Liste, in der sich Übersetzer und Dolmetscher über die Zahlungsmoral ihrer Kunden austauschen. Im Januar 2006 hatte die Liste rund 663 Mitglieder.

http://finance.groups.yahoo.com/group/translationagencypayment/
Englischsprachige Mailing-Liste, in der sich Übersetzer und Dolmetscher über die Zahlungsmoral ihrer Kunden (insbesondere Agenturen) austauschen. Im Januar 2006 hatte die Liste rund 596 Mitglieder.

http://de.groups.yahoo.com/group/zahlungspraxis/
Deutschsprachige Mailing-Liste, in der sich Übersetzer und Dolmetscher über die Zahlungsmoral ihrer Kunden austauschen. Im Januar 2006 hatte die Liste rund 1331 Mitglieder.

http://groups.yahoo.com/group/tradpayeur/
Französischsprachige Mailing-Liste, in der sich Übersetzer und Dolmetscher über die Zahlungsmoral ihrer Kunden austauschen. Im Januar 2006 hatte die Liste rund 333 Mitglieder.

http://finance.groups.yahoo.com/group/huntransbiz/
Ungarischsprachige Mailing-Liste, in der sich Übersetzer und Dolmetscher über die Zahlungsmoral ihrer Kunden austauschen. Die Mitgliedschaft bedarf der Genehmigung durch den Listenbetreiber. Im Januar 2006 hatte die Liste etwa 21 Mitglieder.

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4. Rund ums Personalwesen

http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohntab.htm
Nützlicher Link zur Lohn- und Einkommensteuerberechnung.

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5. Kleinunternehmerregelung

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder überlegen, dies zu tun, sollten Sie unbedingt folgende Überlegungen berücksichtigen. Zunächst möchten wir jedoch noch einmal erläutern, was die "Kleinunternehmerregelung" überhaupt ist. Gemäß http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html ist darunter Folgendes zu verstehen:

"Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer. Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf erstellten Rechnungen. Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre."

Macht man von dieser Regelung Gebrauch, muss man unbedingt darauf achten, die o. g. Beträge nicht zu überschreiten. Andernfalls hat dies zur Folge, dass man die Umsatzsteuer nach Aufforderung durch das Finanzamt ggf. aus dem erzielten Gewinn, d. h. aus eigener Tasche (!), nachzahlen muss (dabei ist aus Ihren ausgestellten Rechnungen die MwSt. herauszurechnen und an das Finanzamt abzuführen). Sie allein tragen die Verantwortung für die Umsatzüberwachung!

Auch wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, so können Sie jederzeit beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Verzicht der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 2 UStG stellen.
Achtung! Wird der Antrag z. B. im September diesen Jahres gestellt (am Beispiel des Jahres 2005), hätte dies zur Folge, dass dieser vom Beginn des Kalenderjahres der Antragsstellung, also ab dem 01.01.2005, gelten würde. Das hat die weitere Folge, dass man die bisherigen Ausgangsrechnungen im Hinblick auf die Umsatzsteuer korrigieren, nachträglich für die vergangen Kalendermonate Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen muss. Ab dem 01.01.2005 wäre aber gleichzeitig auch ein Vorsteuerabzug zulässig. Es ist nicht möglich, während des Jahres einen Antrag auf Verzicht der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 2 UStG zu stellen, ohne die Vormonate rückwirkend einzubeziehen.

Stellt man einen Antrag auf Verzicht der Kleinunternehmerregelung, ist man fünf Jahre an diesen Antrag gebunden. Erst nach Ablauf dieser fünf Jahre kann wieder ein Antrag auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gestellt werden. Oft ist es deshalb einfacher, von vornherein für die Umsatzsteuer zu optieren. So muss man zwar eine Meldung mehr abgeben, hat aber weniger Scherereien und Nachzahlungsrisiken.

Diese Angaben sind nach bestem Wissen gemacht und sollen nur als erste Orientierungshilfe dienen. Sie können eine detaillierte Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater jedoch nicht ersetzen. Bitte ziehen Sie ggf. Ihren Steuerberater zu Rate.

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